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   BFH, 22.10.2001 - V B 59/01   

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https://dejure.org/2001,13612
BFH, 22.10.2001 - V B 59/01 (https://dejure.org/2001,13612)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2001 - V B 59/01 (https://dejure.org/2001,13612)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - V B 59/01 (https://dejure.org/2001,13612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    KFZ- Werkstatt - Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Beweiswürdigung - Beschwerde - Sachverhaltsaufklärung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 7; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; 2.FGOÄndG Art. 4; ; 2.FGOÄndG Art. 6

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
    Auszug aus BFH, 22.10.2001 - V B 59/01
    Die Klägerin hat nämlich nicht dargelegt, inwieweit die Entscheidung des FG auf der unterlassenen Beiziehung der Steuerakten des A bzw. aus der unterlassenen Würdigung des eingereichten Umsatzsteuerbescheides gegen A i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO "beruhen kann" (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 22.10.2001 - V B 59/01
    Die Klägerin hat nämlich nicht dargelegt, inwieweit die Entscheidung des FG auf der unterlassenen Beiziehung der Steuerakten des A bzw. aus der unterlassenen Würdigung des eingereichten Umsatzsteuerbescheides gegen A i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO "beruhen kann" (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
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